AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gentle Rental KLG 

Die nachstehenden ergänzenden Geschäftsbedingungen dienen der klaren Regelung der gegenseitigen Beziehungen zwischen Kunde und der Gentle Rental KLG. Vorbehalten bleiben besondere Vereinbarungen und Usanzen. Zum besseren Verständnis verzichtet die Gentle Rental KLG auf weiblich-männliche Doppelformen.

1. Beginn und Ende des Vertrags/der Nutzung

Die Nutzung beginnt und endet mit dem angegebenen Datum am Übergabeort.

2.Übergabe und Rückgabe des Fahrzeuges

Bei Übergabe und Rücknahme des Fahrzeuges wird ein Übergabeprotokoll erstellt. Darin sind der Kilometerstand und allfällige Beschädigungen festzuhalten. Das Übergabeprotokoll wird vom Mieter und vom Vermieter unterzeichnet. Betriebsschäden, die während der Mietzeit entstanden sind, werden auf Kosten des Mieters behoben (Art. 10). Das Fahrzeug muss vollgetankt retourniert werden. Wenn Uneinigkeiten bei der Rückgabe entstehen, wird ein externer Experte beigezogen. Die Kosten dafür gehen, wenn das Fahrzeug nicht vertragsgemäss retourniert wurde, zu Lasten Mieter.

3. Benutzung des Fahrzeuges

Bei Fahrten mit dem Fahrzeug sind alle rechtlichen Vorschriften einzuhalten. Das Fahrzeug darf lediglich von Personen mit Wohnsitz in der Schweiz und gültigem Führerschein gefahren werden. Der Mieter haftet für Drittlenker. Das Fahrzeug ist sorgfältig zu behandeln. Übermässige Beanspruchung und Verschmutzung sind zu unterlassen. Stellt der Vermieter eine übermässige Verschmutzung fest, so ist er berechtigt, dem Mieter die Kosten der Reinigung in Rechnung zu stellen. Stellt der Vermieter eine übermässige oder unsachgemässe Beanspruchung des Fahrzeuges fest, so ist er berechtigt, diese auf Kosten des Mieters in Ordnung zu bringen. Bei unsachgemässer Behandlung des Fahrzeugs kann der Vermieter den Mietvertrag vorzeitig kündigen.

Das Fahrzeug darf weder in einem durch Alkohol, Medikamente oder Drogen beeinträchtigten Zustand noch in einem sonstigen beeinträchtigenden Zustand (z.B. Übermüdung oder Erkrankung) gefahren werden. Das Rauchen ist im Fahrzeug nicht gestattet.

Das Fahrzeug darf nicht genutzt werden:

- um ein anderes Fahrzeug zu ziehen oder sonst zu bewegen

- bei Motorsportveranstaltungen oder anderen Wettbewerben

- im überladenen Zustand, d.h. mit einer Personenzahl oder Nutzlast, welche die im Fahrzeugausweis angegebenen Werte übersteigt

- um Gefahrenstoffe irgendwelcher Art zu transportieren

- zum Transport stark verschmutzter und / oder übelriechender Materialien

- für Fahrten im Gelände oder auf nicht öffentlichen Strassen (z.B. Bergstrassen)

- an Demonstrationen oder Kundgebungen Allfällige Ausnahmen bedürfen der vorgängigen schriftlichen Zustimmung der Vermieter.

4. Auslandsfahrten

Spezielle Versicherungen wie Euroschutzbrief sind vom Mieter selbst abzuschliessen. Auslandsfahrten sind in Ländern des Deckungsbereichs der Versicherung erlaubt. Fahrten in Länder ausserhalb des Deckungsbereichs der Versicherung sind untersagt. Der Vermieter kann auch Fahrten in weitere Länder verbieten.

5. Depot/Kaution vor der Fahrzeugmiete

Es ist kein Depot vorgesehen, sofern nicht anders durch Gentle Rental KLG erwähnt.

6. Zahlung und Inkasso

Die Bezahlung der Miete erfolgt vor der Mietung des Fahrzeuges. Falls die Bezahlung seitens Mieterschaft bis zum 1. Tag der Miete nicht erfolgt, kommt kein Vertrag zu Stande.

6.1 Annullation

Bis zwei Tage vor Mietbeginn werden keine Annullationskosten verrechnet. Nach dieser Frist werden 50% der Mietsumme fällig eingefordert. Bei Nichterscheinen am Miet-Tag wird die gesamte Summe sowie eine Umtriebsentschädigung von CHF 50.00 verrechnet. Das Inkasso von ausstehenden Zahlungen kann vom Vermieter an ein Inkassounternehmen übergeben werden. Zu diesem Zwecke können die für das Inkasso notwendigen, beim Vermieter gespeicherten Daten des Mieters dem Inkassounternehmen weitergegeben werden.

6.2 Verschiebung der Miete

Eine Umbuchung des Mietbeginns ist bis 24 Stunden und nach Verfügbarkeit der Gentle Rental KLG vor der Übergabe des Fahrzeuges möglich.

7. Verrechnung von Mehrkilometern

Im Vertrag sind die vereinbarten Kilometer inbegriffen. Die Mehrkilometer sind vom Mieter zu dem im Vertrag für das Mietfahrzeug aufgeführten Preis zu bezahlen. Nicht gefahrene Freikilometer werden nicht gutgeschrieben oder angerechnet. Bei der Fahrzeugrückgabe wird der Kilometerstand abgelesen und mit demjenigen bei der Fahrzeugübergabe verglichen.

8. Vorgehen bei Nichteinhaltung des Vertrages

Der Vermieter behält sich vor, bei Nichteinhaltung dieses Vertrages durch den Mieter den Vertrag wie folgt vorzeitig zu kündigen und dem Mieter entstandene Mehraufwendungen in Rechnung zu stellen: Bei Nichteinhaltung eines vereinbarten Zahlungstermines. Bei Nichteinhaltung der Übernahme- und Abgabetermine und bei unsachgemässer Behandlung des Fahrzeugs kann der Vermieter den Mietvertrag jederzeit kündigen. Die Vermieter behält sich vor, nach Kündigung das Mietfahrzeug unverzüglich abzuholen und dem Mieter die zusätzlich entstandenen Aufwendungen in Rechnung zu stellen.

9. Unterhalt / Vorgehen bei Defekten, Pannen und Unfällen mit dem Mietfahrzeug

Alle Unterhaltsarbeiten werden durch die Garagenpartner der Gentle Rental KLG durchgeführt. Stellt der Mieter während der Mietdauer einen Mangel fest, ist er verpflichtet, umgehend mit der Gentle Rental KLG Kontakt (Telefon 079 845 19 90) aufzunehmen. Es dürfen keine Unterhaltsarbeiten vorgenommen werden, ohne dass die Gentle Rental KLG darüber informiert wurde. Treten Defekte, Schäden oder andere Unregelmässigkeiten wie erhöhter Ölverbrauch, Nachlassen der Batterieleistung oder Änderungen im Fahrverhalten auf, welche aber die Weiterfahrt und die Sicherheit der Insassen nicht beeinträchtigen, so sind diese möglichst rasch beheben zu lassen. Bei Pannen und Unfällen, welche die Weiterfahrt erschweren oder gar verunmöglichen und/oder die Sicherheit der Insassen gefährden, ist umgehend die 24h-Pannenhilfe gemäss beiliegender Dokumentenmappe zu kontaktieren. Das selbständige Aufbieten eines Pannendienstes ist nicht erlaubt und wird auch nicht vergütet. - Bei jedem Unfall muss ein europäisches Unfallprotokoll ausgefüllt (Formular ist im Fahrzeug) und eine Meldung an die Gentle Rental KLG gemacht werden (Telefon 079 845 19 90). Eine Kopie des Formulars ist umgehend an den Vermieter zu senden. - Der Fahrer darf keine Schuldanerkennung unterschreiben. - Reparaturaufträge dürfen nur in Absprache mit und gemäss den Weisungen des Vermieters erteilt werden. Es ist nicht gestattet, dass der Mieter einen Schaden am Mietfahrzeug ohne Erlaubnis des Vermieters reparieren lässt.

10. Betriebsschäden

Aufgrund von fahrlässiger Handhabung verursachte Betriebsschäden (z.B. selbst verursachte Reifenschäden, überdurchschnittlicher Kupplungsverschleiss durch unsachgemässe Bedienung, Falschbetankung, Beschädigung des Innenraumes durch Personen oder Tiere, mechanisch verursachte Schäden durch falsche Handhabung) und die damit verbundenen Folgekosten sind nicht gedeckt und werden vollumfänglich dem Mieter verrechnet. Der Mieter haftet dem Vermieter für jegliche Schäden am Fahrzeug, welche er in Verletzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder durch unsachgemässen Gebrauch verursacht. Im Schadenfall ist der Vermieter umgehend zu benachrichtigen.

11. Selbstbehalte und Haftung des Mieters

Bezüglich des Selbstbehaltes gelangt die folgende Regelung zur Anwendung:

Selbstbehalt bei Schäden an Dritten (Motorfahrzeughaftpflicht) pro Schadenfall CHF 1000.00 

Selbstbehalt Kollisionsereignissen (Selbstunfall oder normale Kollision) pro Schadenfall CHF 2’000.00

Der Mieter haftet in jedem Fall persönlich im Umfang des Selbstbehaltes und voll und ganz bei nicht versicherten Schäden.

Zudem haftet der Mieter bei folgenden Situationen:

- Soweit der Schaden die vertragliche Höchstentschädigung der Versicherung übersteigt oder nicht gedeckt ist.

- Im Umfang des Rückgriffs der Versicherung.

- Für Schäden und Folgeschäden aus abhanden gekommenen Fahrzeugschlüsseln.

- Für Schäden, die durch das Lenken des Mietfahrzeuges durch nicht im Vertrag registrierte Lenker verursacht wurden.

Der Versicherungsschutz beinhaltet keinerlei Verzicht der Vermieter auf vertragliche oder ausservertragliche Schadenersatzansprüche jeglicher Art. Gegenüber dem Mieter behält sich der Vermieter deren jederzeitige Geltendmachung vor.

Aus Änderungen des Versicherungsschutzes (z.B. betreffend Rückgriff bei Grobfahrlässigkeit usw.) während der Dauer des Mietverhältnisses kann der Mieter keinerlei Ansprüche ableiten.

12. Verkehrsregelverletzungen

Die Polizei meldet Verkehrsbussen und Verletzungen der Verkehrsregeln durch den Mieter immer an den Vermieter. Der Vermieter teilt der Polizei Name und Adresse des entsprechenden Mieters mit. Die Verfahrensführung mit allen Kostenfolgen (Vertretungskosten, Verfahrenskosten, Bussen usw.) obliegt dem Mieter.

13. Adress- und Namensänderungen

Sämtliche Änderungen gegenüber den im Vertrag gemachten Angaben (namentlich Namensund Adressänderungen) sind dem Vermieter innerhalb von fünf Tagen schriftlich zu melden. Bis zum Erhalt des neuen Namens bzw. der neuen Adresse gelten Mitteilungen des Vermieters an die letzten bekannt gegebenen Namen bzw. an die letzte bekannt gegebene Adresse als gültig zugestellt.

14. Eigentum

Das Fahrzeug ist Eigentum der Gentle Rental KLG oder der jeweiligen Partnergarage. Es darf weder verkauft, vermietet, verpfändet oder verschenkt werden. Das Weitervermieten ist nur bei schriftlicher Erlaubnis durch die Eigentümerschaft möglich. Der Mieter hat keinerlei Eigentumsrechte am Fahrzeug.

15. Sonstige Regelungen

Der Vermieter richtet sich bei der Verwaltung und Bearbeitung der personenbezogenen Daten nach den Vorschriften der Schweizer Datenschutzgesetzgebung. Die Vermieter sind berechtigt, zum Zweck des Vertragsabschlusses und der Abwicklung der gegenseitigen Vertragsleistungen Personendaten zu bearbeiten und entsprechende Datensammlungen anzulegen. Personendaten des Mieters dürfen ausschliesslich im Rahmen der Geschäftstätigkeit des Vermieters Dritten bekanntgegeben werden. Adresshandel ist ausgeschlossen.

Der Vermieter behält sich vor, sämtliche für die Prüfung (insbesondere Bonitäts- und Führerausweisprüfung) und Abwicklung erforderlichen Auskünfte bei öffentlichen Ämtern und Privaten einzuholen.

Das Fahrzeug ist mit der für Schweizer Autobahnen notwendigen Autobahnvignette versehen. Andere Gebühren wie Umweltpakete, Mautgebühren, Strassenverkehrsgebühren, Autobahnvignetten im Ausland sind nicht inbegriffen und sind vom Mieter zu tragen.

15.1 Ersatzfahrzeug

Bei Fahrzeugausfall, der nicht auf ein Verschulden des Mieters zurückzuführen ist, hat der Mieter ab dem zweiten Tag Anrecht (nach dem Unfall) auf eine Rückerstattung des Mietbetrages.

Der Vermieter ist berechtigt die Daten im Schadenfall (ob verschuldet oder nicht verschuldet) des beteiligten Mieters bzw. des Lenkers an die Versicherung weiterzuleiten. Die Gentle Rental KLG ist berechtigt, das Fahrzeug gegen ein gleichwertiges Fahrzeug zu tauschen. Dies bedeutet gleiche Fahrzeugklasse; Optionen, Farbe etc. können abweichen.

Notfallnummer der Gentle Rental KLG:

Geschäftsführer M.Gentili 079 845 19 90

Diese AGB und die darauf gestützt geschlossenen Mietverträge zwischen Mietern und Vermietern unterliegen auf grundsätzlicher Basis des Obligationenrechts. Gerichtsstand ist 4310 Rheinfelden. Die vorliegenden AGB mit all ihren Bestandteilen können unter geeigneter Anzeige an die aktuellen Mieter jederzeit geändert werden.