AGB's

Version 08/25
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gentle Rental KLG
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Die nachstehenden ergänzenden Geschäftsbedingungen dienen der klaren Regelung der 
gegenseitigen Beziehungen zwischen Kunde und der Gentle Rental KLG. Vorbehalten bleiben 
besondere Vereinbarungen und Usanzen. 
Zum besseren Verständnis verzichtet die Gentle Rental KLG auf weiblich-männliche 
Doppelformen sowie wird unter Fahrzeug generell jedes aktuelle angebotene Mietobjekt 
gemeint.

1.Beginn und Ende des Vertrags/der Nutzung
Die Nutzung beginnt und endet mit dem angegebenen Datum am Übergabeort.

2.Übergabe und Rückgabe des Fahrzeuges
Bei Übergabe und Rücknahme des Fahrzeuges wird ein Übergabeprotokoll erstellt. Darin sind 
der Kilometerstand und allfällige Beschädigungen festzuhalten. Das Übergabeprotokoll wird 
vom Mieter und vom Vermieter unterzeichnet. Betriebsschäden, die während der Mietzeit 
entstanden sind, werden auf Kosten des Mieters behoben (Art. 10). Das Fahrzeug muss 
vollgetankt retourniert werden. Wenn Uneinigkeiten bei der Rückgabe entstehen, wird ein 
externer Experte beigezogen. Die Kosten dafür gehen, wenn das Fahrzeug nicht 
vertragsgemäss retourniert wurde, zu Lasten Mieter.

3. Benutzung des Fahrzeuges 
Bei Fahrten mit dem Fahrzeug sind alle rechtlichen Vorschriften einzuhalten. Das Fahrzeug 
darf lediglich von Personen mit Wohnsitz in der Schweiz und gültigem Führerschein gefahren werden. Der Mieter haftet für Drittlenker. Das Fahrzeug ist sorgfältig zu behandeln. 
Übermässige Beanspruchung und Verschmutzung sind zu unterlassen. Stellt der Vermieter 
eine übermässige Verschmutzung fest, so ist er berechtigt, dem Mieter die Kosten der 
Reinigung in Rechnung zu stellen. Stellt der Vermieter eine übermässige oder 
unsachgemässe Beanspruchung des Fahrzeuges fest, so ist er berechtigt, diese auf Kosten 
des Mieters in Ordnung zu bringen. Bei unsachgemässer Behandlung des Fahrzeugs kann 
der Vermieter den Mietvertrag vorzeitig kündigen.

Das Fahrzeug darf weder in einem durch Alkohol, Medikamente oder Drogen beeinträchtigten Zustand noch in einem sonstigen beeinträchtigenden Zustand (z.B. Übermüdung oder 
Erkrankung) gefahren werden. 
Das Rauchen ist im Fahrzeug nicht gestattet. 
Das Fahrzeug darf nicht genutzt werden:
- um ein anderes Fahrzeug zu ziehen oder sonst zu bewegen 
- bei Motorsportveranstaltungen oder anderen Wettbewerben 
- im überladenen Zustand, d.h. mit einer Personenzahl oder Nutzlast, welche die im 
Fahrzeugausweis angegebenen Werte übersteigt 
- um Gefahrenstoffe irgendwelcher Art zu transportieren 
- zum Transport stark verschmutzter und / oder übelriechender Materialien 
- für Fahrten im Gelände oder auf nicht öffentlichen Strassen (z.B. Bergstrassen) 
- an Demonstrationen oder Kundgebungen

Allfällige Ausnahmen bedürfen der vorgängigen schriftlichen Zustimmung der Vermieter. 

4. Auslandsfahrten 
Spezielle Versicherungen wie Euroschutzbrief sind vom Mieter selbst abzuschliessen. 
Auslandsfahrten sind in Ländern des Deckungsbereichs der Versicherung erlaubt. Fahrten in 
Länder ausserhalb des Deckungsbereichs der Versicherung sind untersagt. Der Vermieter 
kann auch Fahrten in weitere Länder verbieten.

5. Depot/Kaution vor der Fahrzeugmiete
Es ist kein Depot vorgesehen, sofern nicht anders durch Gentle Rental KLG erwähnt.

6. Zahlung und Inkasso 
Die Bezahlung der Miete erfolgt vor der Mietung des Fahrzeuges. Falls die Bezahlung seitens 
Mieterschaft bis zum 1. Tag der Miete nicht erfolgt, kommt kein Vertrag zu Stande.

6.1 Annullation
Bis zwei Tage vor Mietbeginn werden keine Annullationskosten verrechnet. Nach dieser Frist 
werden 50% der Mietsumme fällig eingefordert. Bei Nichterscheinen am Miet-Tag wird die 
gesamte Summe sowie eine Umtriebsentschädigung von CHF 50.00 verrechnet. 
Das Inkasso von ausstehenden Zahlungen kann vom Vermieter an ein Inkassounternehmen 
übergeben werden. Zu diesem Zwecke können die für das Inkasso notwendigen, beim 
Vermieter gespeicherten Daten des Mieters dem Inkassounternehmen weitergegeben 
werden.

6.2 Verschiebung der Miete
Eine Umbuchung des Mietbeginns ist bis 24 Stunden und nach Verfügbarkeit der Gentle 
Rental KLG vor der Übergabe des Fahrzeuges möglich.

7. Verrechnung von Mehrkilometern 
Im Vertrag sind die vereinbarten Kilometer inbegriffen. Die Mehrkilometer sind vom Mieter zu 
dem im Vertrag für das Mietfahrzeug aufgeführten Preis zu bezahlen. Nicht gefahrene 
Freikilometer werden nicht gutgeschrieben oder angerechnet. Bei der Fahrzeugrückgabe wird 
der Kilometerstand abgelesen und mit demjenigen bei der Fahrzeugübergabe verglichen.

8. Vorgehen bei Nichteinhaltung des Vertrages 
Der Vermieter behält sich vor, bei Nichteinhaltung dieses Vertrages durch den Mieter den 
Vertrag wie folgt vorzeitig zu kündigen und dem Mieter entstandene Mehraufwendungen in 
Rechnung zu stellen: Bei Nichteinhaltung eines vereinbarten Zahlungstermines. Bei 
Nichteinhaltung der Übernahme- und Abgabetermine und bei unsachgemässer Behandlung 
des Fahrzeugs kann der Vermieter den Mietvertrag jederzeit kündigen. Die Vermieter behält 
sich vor, nach Kündigung das Mietfahrzeug unverzüglich abzuholen und dem Mieter die 
zusätzlich entstandenen Aufwendungen in Rechnung zu stellen. 

9. Unterhalt / Vorgehen bei Defekten, Pannen und Unfällen mit dem Mietfahrzeug

Alle Unterhaltsarbeiten werden durch die Garagenpartner der Gentle Rental KLG 
durchgeführt. Stellt der Mieter während der Mietdauer einen Mangel fest, ist er verpflichtet, 
umgehend mit der Gentle Rental KLG Kontakt (Telefon 079 845 19 90) aufzunehmen. Es 
dürfen keine Unterhaltsarbeiten vorgenommen werden, ohne dass die Gentle Rental KLG 
darüber informiert wurde. Treten Defekte, Schäden oder andere Unregelmässigkeiten wie 
erhöhter Ölverbrauch, Nachlassen der Batterieleistung oder Änderungen im Fahrverhalten 
auf, welche aber die Weiterfahrt und die Sicherheit der Insassen nicht beeinträchtigen, so sind 
diese möglichst rasch beheben zu lassen. Bei Pannen und Unfällen, welche die Weiterfahrt 
erschweren oder gar verunmöglichen und/oder die Sicherheit der Insassen gefährden, ist 
umgehend die 24h-Pannenhilfe gemäss beiliegender Dokumentenmappe zu kontaktieren. 
Das selbständige Aufbieten eines Pannendienstes ist nicht erlaubt und wird auch nicht 
vergütet.

- Bei jedem Unfall muss ein europäisches Unfallprotokoll ausgefüllt (Formular ist im Fahrzeug) 
und eine Meldung an die Gentle Rental KLG gemacht werden (Telefon 079 845 19 90). Eine 
Kopie des Formulars ist umgehend an den Vermieter zu senden. 
- Der Fahrer darf keine Schuldanerkennung unterschreiben. 
- Reparaturaufträge dürfen nur in Absprache mit und gemäss den Weisungen des Vermieters 
erteilt werden. Es ist nicht gestattet, dass der Mieter einen Schaden am Mietfahrzeug ohne 
Erlaubnis des Vermieters reparieren lässt.

10. Betriebsschäden
Aufgrund von fahrlässiger Handhabung verursachte Betriebsschäden (z.B. selbst verursachte 
Reifenschäden, überdurchschnittlicher Kupplungsverschleiss durch unsachgemässe 
Bedienung, Falschbetankung, Beschädigung des Innenraumes durch Personen oder Tiere, 
mechanisch verursachte Schäden durch falsche Handhabung) und die damit verbundenen 
Folgekosten sind nicht gedeckt und werden vollumfänglich dem Mieter verrechnet. Der Mieter 
haftet dem Vermieter für jegliche Schäden am Fahrzeug, welche er in Verletzung der 
Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder durch unsachgemässen Gebrauch verursacht. 
Im Schadenfall ist der Vermieter umgehend zu benachrichtigen. 

11. Selbstbehalte und Haftung des Mieters 
Bezüglich des Selbstbehaltes gelangt die folgende Regelung zur Anwendung:

o Selbstbehalt bei Schäden an Dritten (Motorfahrzeughaftpflicht) pro Schadenfall 
CHF 1000.00
(bei Anhängern läuft die Haftpflicht über das Zugfahrzeug und nicht über den Anhänger. Dies 
bedeutet, dass der Haftpflicht-Selbstbehalt von CHF 1000.00 bei Anhängern nicht zum Tragen 
kommt)

o Selbstbehalt Kollisionsereignissen (Selbstunfall oder normale Kollision) pro Schadenfall 
CHF 2’000.00

Der Mieter haftet in jedem Fall persönlich im Umfang des Selbstbehaltes und voll und ganz
bei nicht versicherten Schäden.

Zudem haftet der Mieter bei folgenden Situationen:
o Soweit der Schaden die vertragliche Höchstentschädigung der Versicherung übersteigt oder 
nicht gedeckt ist.
o Im Umfang des Rückgriffs der Versicherung.
o Für Schäden und Folgeschäden aus abhanden gekommenen Fahrzeugschlüsseln.
o Für Schäden, die durch das Lenken des Mietfahrzeuges durch nicht im Vertrag registrierte 
Lenker verursacht wurden.

Der Versicherungsschutz beinhaltet keinerlei Verzicht der Vermieter auf vertragliche oder 
ausservertragliche Schadenersatzansprüche jeglicher Art. Gegenüber dem Mieter behält sich 
der Vermieter deren jederzeitige Geltendmachung vor. 
Aus Änderungen des Versicherungsschutzes (z.B. betreffend Rückgriff bei Grobfahrlässigkeit 
usw.) während der Dauer des Mietverhältnisses kann der Mieter keinerlei Ansprüche ableiten. 


12. Verkehrsregelverletzungen 
Die Polizei meldet Verkehrsbussen und Verletzungen der Verkehrsregeln durch den Mieter 
immer an den Vermieter. Der Vermieter teilt der Polizei Name und Adresse des 
entsprechenden Mieters mit. Die Verfahrensführung mit allen Kostenfolgen 
(Vertretungskosten, Verfahrenskosten, Bussen usw.) obliegt dem Mieter.

13. Adress- und Namensänderungen 
Sämtliche Änderungen gegenüber den im Vertrag gemachten Angaben (namentlich Namens -und Adressänderungen) sind dem Vermieter innerhalb von fünf Tagen schriftlich zu melden. 
Bis zum Erhalt des neuen Namens bzw. der neuen Adresse gelten Mitteilungen des 
Vermieters an die letzten bekannt gegebenen Namen bzw. an die letzte bekannt gegebene 
Adresse als gültig zugestellt.

14. Eigentum 
Das Fahrzeug ist Eigentum der Gentle Rental KLG oder der jeweiligen Partnergarage. Es darf 
weder verkauft, vermietet, verpfändet oder verschenkt werden. Das Weitervermieten ist nur 
bei schriftlicher Erlaubnis durch die Eigentümerschaft möglich. Der Mieter hat keinerlei 
Eigentumsrechte am Fahrzeug. 

15. Sonstige Regelungen 
Der Vermieter richtet sich bei der Verwaltung und Bearbeitung der personenbezogenen Daten 
nach den Vorschriften der Schweizer Datenschutzgesetzgebung. 
Die Vermieter sind berechtigt, zum Zweck des Vertragsabschlusses und der Abwicklung der 
gegenseitigen Vertragsleistungen Personendaten zu bearbeiten und entsprechende 
Datensammlungen anzulegen. Personendaten des Mieters dürfen ausschliesslich im Rahmen 
der Geschäftstätigkeit des Vermieters Dritten bekanntgegeben werden. Adresshandel ist 
ausgeschlossen.

Der Vermieter behält sich vor, sämtliche für die Prüfung (insbesondere Bonitäts- und 
Führerausweisprüfung) und Abwicklung erforderlichen Auskünfte bei öffentlichen Ämtern und 
Privaten einzuholen.

Das Fahrzeug ist mit der für Schweizer Autobahnen notwendigen Autobahnvignette versehen. 
Andere Gebühren wie Umweltpakete, Mautgebühren, Strassenverkehrsgebühren, 
Autobahnvignetten im Ausland sind nicht inbegriffen und sind vom Mieter zu tragen.

Ersatzfahrzeug 
Bei Fahrzeugausfall, der nicht auf ein Verschulden des Mieters zurückzuführen ist, hat der 
Mieter ab dem zweiten Tag Anrecht (nach dem Unfall) auf eine Rückerstattung des 
Mietbetrages.

Der Vermieter ist berechtigt die Daten im Schadenfall (ob verschuldet oder nicht verschuldet) 
des beteiligten Mieters bzw. des Lenkers an die Versicherung weiterzuleiten. Die Gentle 
Rental KLG ist berechtigt, das Fahrzeug gegen ein gleichwertiges Fahrzeug zu tauschen. Dies 
bedeutet gleiche Fahrzeugklasse; Optionen, Farbe etc. können abweichen.

Notfallnummer der Gentle Rental KLG:
Geschäftsführer M.Gentili 079 845 19 90

Diese AGB und die darauf gestützt geschlossenen Mietverträge zwischen Mietern und 
Vermietern unterliegen auf grundsätzlicher Basis des Obligationenrechts. Gerichtsstand ist 
4310 Rheinfelden. Die vorliegenden AGB mit all ihren Bestandteilen können unter geeigneter 
Anzeige an die aktuellen Mieter jederzeit geändert werden.